Abhängig vom konkreten Bewertungsanlass bieten wir Ihnen unsere maßgeschneiderten Leistungen an. Bereits unsere Qualifizierte Wertauskunft liefert Ihnen den gutachterlich ermittelten Wert über eine wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilie. Die Qualifizierte Wertauskunft eines unabhängigen Gutachters ist insbesondere für die Überprüfung eines Kaufpreises oder für die Ermittlung des gängigen, zu erzielenden Marktwerts einer Immobilie geeignet.
Unsere Immobiliengutachten sind unter anderem auch für die Verwendung vor Gericht geeignet und umfassen alle erheblichen Merkmale in einem hohen Detailierungsgrad und sind dabei trotzdem intersubjektiv, d.h. nachvollziehbar aufgebaut. Das Immobiliengutachten gibt Auskunft über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und ist u.a. bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder Zwangsversteigerungen das probate Mittel, bei dem durch die genormten Wertermittlungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie festgestellt wird.
Im Rahmen spezieller Bewertungsanlässe erarbeiten wir für gewerbliche als auch für private Zwecke Gutachten und Analysen.