Mietwertgutachten ermitteln die ortsübliche Miete für ein bestimmtes Objekt. Für Wohnraum ist die
ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB das übliche Entgelt, dass in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Der Mietwert stellt hierbei den Mietzins dar, den der Mieter einem Vermieter für die Gebrauchsüberlassung der
Mietsache schuldet. Die anfallenden Nebenkosten werden dabei separat berechnet.
Mietwertgutachten werden oftmals für die Beilegung
von außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten erstellt, bei denen die Streitfrage, die Höhe der Mietzahlung ist.
Wenn sie Fragen hinsichtlich unserer Mietwertgutachten
haben, dann nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten sie gerne!